Deutschlandweit

I. Allgemeines

    1. Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden Anwendung auf sämtliche Aufträge, die von Martín Rodriguez – Fashion & Portrait Photography, ansässig in der Seidenbenderstraße 6, 67549 Worms (nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet), entgegengenommen werden.
    2. Diese AGB sind ausschließlich bindend. Etwaige entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und in dem Maße Vertragsbestandteil, wie wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
    3. Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffen werden, haben stets Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, liegt die maßgebliche Grundlage für den Inhalt solcher Vereinbarungen entweder in einem schriftlichen Vertrag oder in unserer schriftlichen Bestätigung. 
    4. Unter dem Begriff „Arbeitsergebnisse“ gemäß diesen AGB fallen sämtliche Erzeugnisse, die vom Auftragnehmer hergestellt wurden, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, in dem sie vorliegen. Hierzu gehören insbesondere Foto- und Filmaufnahmen sowie Grafiken.

II. Urheberrecht

    1. Der Auftragnehmer behält das Urheberrecht an den Arbeitsergebnissen gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
    2. Der Auftragnehmer überträgt Nutzungsrechte an den von ihm erstellten Arbeitsergebnissen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Diese Nutzungsrechte beschränken sich ausschließlich auf die in Abschnitt IV festgelegten Verwendungszwecke.
    3. Nutzungsrechte werden ausschließlich für vollständig bearbeitete Arbeitsergebnisse übertragen. Arbeitsergebnisse, die nicht bearbeitet wurden, unterliegen keiner Übertragung von Nutzungsrechten. Dies gilt auch für Arbeitsergebnisse, die beispielsweise dem Auftraggeber gemäß Abschnitt III zur Vorauswahl zur Verfügung gestellt wurden oder während der Produktion für den Auftraggeber entstanden sind. An solchen Arbeitsergebnissen werden keine Nutzungsrechte übertragen, und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese zu nutzen. 
    4. Falls der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Arbeitsergebnissen überträgt, gilt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht als übertragen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten erfordert eine gesonderte Vereinbarung. 
    5. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftragnehmer.
    6. Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) besitzt kein Recht, das erzielte Arbeitsergebnis zu vervielfältigen oder zu verbreiten, sofern nicht die entsprechenden Nutzungsrechte ausdrücklich übertragen wurden. Eine ausdrückliche Abbedingung des § 60 UrhG erfolgt hiermit.
    7. Der Auftraggeber versichert, dass er befugt ist, den Auftragnehmer mit der elektronischen Bearbeitung von fremden Arbeitsergebnissen zu beauftragen, sobald ein solcher Auftrag erteilt wird. Er stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.

III. Vorauswahl der Arbeitsergebnisse

    1. Nach Vorsortierung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Vorauswahl digital zur Verfügung. Die zur Vorauswahl übersandten Arbeitsergebnisse dienen nur der Auswahl für eine weitere Bearbeitung und dürfen, sofern nicht anders vereinbart, für keine anderen Zwecke verwendet oder weitergegeben werden. 
    2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Arbeitsergebnisse durch den Auftragnehmer vollständig bearbeitet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber zu senden. 

IV. Nutzung und Verbreitung

    1. Die Verbreitung und Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers ist nur innerhalb des Vertragszwecks gestattet, sofern nicht ausdrücklich eine Genehmigung durch den Auftragnehmer erteilt wurde.
    2. Es obliegt nicht der Verpflichtung des Auftragnehmers, neben der Vorauswahl und den vollständig bearbeiteten Arbeitsergebnissen auch Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    3. Falls der Auftraggeber den Wunsch hat, dass der Auftragnehmer ihm zusätzliche Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, muss dies gesondert vereinbart werden und eine separate Vergütung erfolgen.
    4. Die Verantwortung und Kosten für den Transport von Datenträgern, Dateien und Daten, sowohl online als auch offline, liegen beim Auftraggeber. Die Methode der Übermittlung kann vom Auftragnehmer festgelegt werden.

V. Bildbearbeitung

    1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nachträglich zu bearbeiten.
    2. Falls durch diese Bearbeitung oder durch das Zusammenstellen mit anderen Werken ein neues Werk entsteht, gelten die Urheber der verwendeten Werke sowie der Urheber des neuen Werkes gemäß § 8 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) als gemeinsame Urheber.

VI. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

    1. Für die Erstellung der Arbeitsergebnisse wird ein Honorar entweder als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Zusätzliche Kosten (wie Reisekosten, Honorare für Models, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    2. Gegenüber Endverbrauchern gibt der Auftragnehmer die Endpreise an.
    3. Bei Vereinbarung eines Termins wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags fällig.
    4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Der Auftraggeber befindet sich in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung oder einer ähnlichen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Verzug durch eine Mahnung bereits vor Ablauf dieser Frist herbeizuführen.
    5. Die gelieferten Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers.

VII. Vergütungsansprüche im Falle einer vorzeitigen Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Auftrag ohne triftigen Grund, steht dem Auftragnehmer gleichwohl ein Teil der vereinbarten Vergütung zu. Diese berechnet sich wie folgt:

    • Kündigung ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; 
    • Kündigung 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; 
    • Kündigung ab 2 Tagen vor dem Termin 80 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

VIII. Nebenpflichten

    1. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung aller an den Auftragnehmer übergebenen Vorlagen verfügt. Bei Vorliegen von Personenabbildnissen von Dritten sichert der Auftraggeber außerdem zu, dass er die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Jegliche Ansprüche von Dritten, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, werden vom Auftraggeber übernommen.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die für die Aufnahmen benötigten Objekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach Abschluss der Aufnahmen wieder abzuholen. Wenn der Auftraggeber auf Aufforderung hin die Aufnahmeobjekte nicht spätestens innerhalb von zwei Werktagen abholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen. Alternativ hat der Auftragnehmer das Recht, bei Besetzung seiner Studioräumlichkeiten die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Sämtliche anfallenden Transport- und Lagerkosten trägt der Auftraggeber.

IX. Haftung

    1. Für Verstöße gegen Verpflichtungen, die nicht unmittelbar mit wesentlichen Vertragspflichten zusammenhängen, haftet der Auftragnehmer sowie seine Beauftragten nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet der Auftragnehmer bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen seitens des Auftragnehmers oder seiner Beauftragten verursacht wurden. Bezüglich Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Displays, Layouts oder Daten haftet der Auftragnehmer nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. 
    2. Der Auftragnehmer bewahrt die Dateien mit den Arbeitsergebnissen gewissenhaft auf. Er hat das Recht, jedoch keine Verpflichtung, die von ihm aufbewahrten Dateien spätestens 2 Jahre nach Abschluss des Auftrags zu löschen. 

X. Lieferzeiten

    1. Der Auftragnehmer wird in Absprache mit dem Auftraggeber die Lieferzeit festlegen. Verzögerungen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen oder Betriebsstörungen gelten nicht als Grund zur Beanstandung. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für Terminüberschreitungen lediglich im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

XI. Reklamation

    1. Sämtliche Arbeiten werden vom Auftragnehmer mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Arbeiten schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 
    2. Falls der Auftraggeber keine spezifischen Gestaltungsrichtlinien für die Arbeitsergebnisse gegeben hat, sind Beanstandungen in Bezug auf die Bildauffassung und die künstlerisch-technische Gestaltung ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber während oder nach der Aufnahme Änderungen wünschen, sind die zusätzlichen Kosten von ihm zu tragen. Der Auftragnehmer behält das Recht auf Vergütung für die bereits begonnenen Arbeiten. 
    3. Falls der Auftraggeber erworbene digitale Arbeitsergebnisse eigenständig entwickelt oder druckt, trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die Qualität der resultierenden Ergebnisse.
  1.  

XII. Leistungsstörung

    1. Falls die ursprünglich geplante Zeit für die Auftragsdurchführung aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers liegen, erheblich überschritten wird, wird das Honorar des Auftragnehmers entsprechend angepasst, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Falls ein Honorar auf Zeiteinheiten basiert, erhält der Auftragnehmer auch für Wartezeiten den festgelegten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist. Bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers hat der Auftragnehmer außerdem das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 
    2. Liefertermine für Arbeitsergebnisse sind ausschließlich verbindlich, wenn sie explizit vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für Terminüberschreitungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

XIII. Vertragsstrafe / pauschalisierter Schadensersatz

    1. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars für jeden Einzelfall zu zahlen. Die Möglichkeit, zusätzlichen Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

XIV. Datenschutz

    1. Personenbezogene Daten des Auftraggebers, die für den Geschäftsverkehr erforderlich sind, können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, sämtliche ihm im Verlauf des Auftrags zugänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln und sie in keiner Situation an Dritte weiterzugeben.

XV. Schlussbestimmungen

    1. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist. 
    2. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, ist der Sitz des Auftragnehmers der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis. 
    3. Falls beide Vertragsparteien Kaufleute sind, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz des Auftragnehmers, falls nicht anders vereinbart, als Gerichtsstand vereinbart.

Wir rufen Sie gerne an!

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